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   LAG Köln, 19.06.2006 - 14 Sa 250/06   

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https://dejure.org/2006,5074
LAG Köln, 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 (https://dejure.org/2006,5074)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 (https://dejure.org/2006,5074)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 14 Sa 250/06 (https://dejure.org/2006,5074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Geplanter Arbeitgeberwechsel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a BGB, § 623 BGB
    Geplanter Arbeitgeberwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebsübergangs; Planung eines Arbeitgeberwechsels; Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeberwechsel; Treuwidrigkeit oder Nichttreuwidrigkeit bei Berufung auf fehlende Schriftform durch den ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitgeberwechsel ist alleine kein Betriebsübergang

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Arbeitgeberwechsel, §§ 613a, 623 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 15.01.2004 - 16 Sa 391/03

    Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang durch dreiseitigen

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2006 - 14 Sa 250/06
    Die Beklagtenseite kann nicht damit gehört werden, dass entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15.01.2004 - 16 Sa 391/03 - im vorliegenden Fall die Einhaltung der Schriftform entbehrlich sei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • LAG Hamm, 25.08.2011 - 17 Sa 498/11

    Beschäftigungsanspruch bei Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebes im Wege der

    Es hat aber auf die herrschende Meinung verwiesen, die nach Auffassung der Kammer zu Recht davon ausgeht, dass ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu einem Vertragspartner geregelt wird, der Schriftform bedarf (BAG 24.04.2011 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 05.10.2010 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 26.10.2007 a.a.O.; LAG Köln 19.06.2006 - 14 Sa 250/06, NZA-RR 2007, 127; KR-Spilger, 9. Aufl., § 623 BGB Rn. 151).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 2 Sa 136/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 137/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 ­ 30 Ca 8920/02 ­ zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 ­ 14 Sa 250/06 ­ zitiert nach Juris, Rz. 37).
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